Rechtsprechung
   BSG, 11.08.1983 - 5a RKnU 5/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,9522
BSG, 11.08.1983 - 5a RKnU 5/82 (https://dejure.org/1983,9522)
BSG, Entscheidung vom 11.08.1983 - 5a RKnU 5/82 (https://dejure.org/1983,9522)
BSG, Entscheidung vom 11. August 1983 - 5a RKnU 5/82 (https://dejure.org/1983,9522)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,9522) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 55, 238
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 25.08.1982 - 2 RU 17/81
    Auszug aus BSG, 11.08.1983 - 5a RKnU 5/82
    In der gesetzlichen Unfallversicherung ist für die Verzinsung von Ansprüchen auf Geldleistungen ein Leistungsantrag iS des § 44 Abs. 2 SGB I entbehrlich, wenn der Versicherungsträger dem Berechtigten mitgeteilt hat, das Rentenfeststellungsverfahren sei anhängig (Anschluß an und Fortführung von BSG 25.08.1982 2 RU 17/81).

    Gleichwohl ist es nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (vgl. Urteile des 8a Senats vom 26. Juni 1980 in SozR 1200 § 44 Nr. 3 des 9b Senats vom 23. Juni 1982 - 9b/8 RU 6/81 - und des 2. Senats vom 25. August 1982 - 2 RU 17/81 -) auch in der Unfallversicherung dem Versicherten unbenommen einen Leistungsantrag zu stellen, an den die Verzinsungsregelung des § 44 SGB 1 anknüpft und der dann dafür maßgebend ist.

  • BGH, 04.07.1963 - II ZR 174/61

    Schadensersatzansprüche aus Verzugsschaden wegen Nichteinhaltung einer

    Auszug aus BSG, 11.08.1983 - 5a RKnU 5/82
    Daher sei eine besondere Mahnung immer dann überflüssig, wenn der mit der Mahnung verfolgte Zweck bereits durch den Vertragsabschluß selbst erreicht sei (so BGH, Urteil vom 4. Juli 1963 in NJW 1963, 1823, 1824).
  • BSG, 09.09.1982 - 5b RJ 68/81

    Beginn der Verzinsung; Beitragsnachentrichtung; Rentenanspruch

    Auszug aus BSG, 11.08.1983 - 5a RKnU 5/82
    Insoweit ist bereits in der zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung des 5b-Senats vom 9. September 1982 - 5b RJ 68/81 - darauf hingewiesen worden, daß nach Abs. 1 und 2 des § 44 SGB 1 die Zeitpunkte des Eingangs des vollständigen Leistungsantrags und der Fälligkeit des Anspruchs rechtssystematisch zu unterscheiden sind und nicht identisch zu sein brauchen.
  • BSG, 23.06.1982 - 9b/8 RU 6/81
    Auszug aus BSG, 11.08.1983 - 5a RKnU 5/82
    Gleichwohl ist es nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (vgl. Urteile des 8a Senats vom 26. Juni 1980 in SozR 1200 § 44 Nr. 3 des 9b Senats vom 23. Juni 1982 - 9b/8 RU 6/81 - und des 2. Senats vom 25. August 1982 - 2 RU 17/81 -) auch in der Unfallversicherung dem Versicherten unbenommen einen Leistungsantrag zu stellen, an den die Verzinsungsregelung des § 44 SGB 1 anknüpft und der dann dafür maßgebend ist.
  • BSG, 17.11.1981 - 9 RV 26/81

    Verzinsung - vollständiger Leistungsantrag iS des § 44 Abs 2 SGB 1

    Auszug aus BSG, 11.08.1983 - 5a RKnU 5/82
    Unter einem solchen ist dabei ein Leistungsbegehren zu verstehen, mit dem der Sachverhalt so dargelegt wird, daß die im Gesetz bestimmten Voraussetzungen für den Anspruch auf Sozialleistungen überprüft werden können (so BSG in SozR 1200 § 44 Nr. 4 und das bereits erwähnte Urteil des 9b Senats vom 23. Juni 1982).
  • BSG, 27.06.2017 - B 2 U 14/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Zinsanspruch - nachgezahlte Verletztenrente -

    An diese nicht mit zulässigen und begründeten Verfahrensrügen angegriffenen Feststellungen des LSG ist das Revisionsgericht gemäß § 163 SGG gebunden, da es sich bei der Frage, welche Erklärungen die Beteiligten im Rahmen eines Vergleichs abgegeben haben, um eine Tatfrage handelt (Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 162 RdNr 3a; zur Bindung an den durch die Berufungsinstanz festgestellten Vergleichsinhalt nach § 163 SGG siehe BSG vom 29.1.1986 - 9b RU 18/84 - SozR 1200 § 44 Nr. 14, Juris RdNr 10; BSG vom 11.8.1983 - 5a RKnU 5/82 - BSGE 55, 238 = SozR 1200 § 44 Nr. 7) .

    Ein solcher Leistungsantrag kann nach dem mit der Antragstellung verbundenen Zweck aber auch von Empfängern antragsunabhängiger Leistungen gestellt werden (BSG vom 24.1.1992 - 2 RU 17/91 - SozR 3-1200 § 44 Nr. 4, Juris RdNr 15; BSG vom 11.8.1983 - 5a RKnU 5/82 - BSGE 55, 238 = SozR 1200 § 44 Nr. 7, Juris RdNr 11) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2015 - L 4 U 97/15

    Streit über den Beginn der Verzinsung eines an den Kläger aus Anlass der

    Geht es - wie hier - zwar um antragsunabhängige Leistungen, ist aber dennoch ein (nicht erforderlicher) Antrag gestellt worden, liegen die Voraussetzungen der 1. Alternative des § 44 Abs. 2 SGB I vor und ist bei der Prüfung der Verzinsung immer von diesem Antrag auszugehen (vgl. BSG Urt. v. 26.06.1980 - 8a RU 62/79 juris Rn. 19; Urt. v. 11.08.1983 - 5a RKnU 5/82 - juris Rn. 11; Urt. v. 23.06.1982 - 9b/8 RU 6/81 - juris Rn. 14; Urt. v. 30.01.1991 - 9a/9 RV 29/89 - juris Rn. 15; vgl. auch Lilge, SGB I, 3. Aufl. 2012, § 44 Rn. 45; Rolfs in Hauck/Noftz, SGB I, § 44 Rn. 23; Timme, in LPK-SGB I, 3. Aufl. 2014, § 44 Rn. 12 mwN; Giese/Krahmer, Sozialgesetzbuch, § 44 SGB I Rn. 7; Hänlein, a.a.O., Rn. 9; Bereiter-Hahn/Mehrtens, a.a.O., § 44 SGB I Rn. 6).

    Vermittele der Versicherungsträger dem Berechtigen zuverlässige Kenntnis davon, dass er eine umfassende Prüfung darüber durchführe, ob Rente zu gewähren ist, so bestehe für den Versicherten kein Anlass, noch ausdrücklich auszuführen, er beantrage die ihm zustehenden - von Amts wegen festzustellenden - Leistungen (vgl. BSG Urt. v. 11.08.1983 - 5a RKnU 5/82 - juris Rn. 13; ebenso Dalichau, SGB, Kommentar, § 44 SGB I Anm. II.4; Mrozynski, a.a.O., Rn. 14a; Bereiter-Hahn/Mehrtens, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2014 - L 4 U 21/14

    Nachzahlung einer Versichertenrente - Verzinsungsbeginn - Fälligkeit der Leistung

    a) Geht es - wie hier - zwar um antragsunabhängige Leistungen, ist aber dennoch ein (nicht erforderlicher) Antrag gestellt worden, liegen die Voraussetzungen der 1. Alternative des § 44 Abs. 2 SGB I vor und ist bei der Prüfung der Verzinsung immer von diesem Antrag auszugehen (vgl. BSG Urt. v. 26.06.1980 - 8a RU 62/79 juris Rn. 19; Urt. v. 11.08.1983 - 5a RKnU 5/82 - juris Rn. 11; Urt. v. 23.06.1982 - 9b/8 RU 6/81 - juris Rn. 14; Urt. v. 30.01.1991 - 9a/9 RV 29/89 - juris Rn. 15; vgl. auch Lilge, a.a.O., § 44 SGB I Rn. 45; Rolfs, a.a.O., Rn. 23; Timme, in LPK-SGB I, 3. Aufl. 2014, § 44 Rn. 12 mwN; Giese/Krahmer, Sozialgesetzbuch, § 44 SGB I Rn. 7; Hänlein, a.a.O., Rn. 9; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 44 SGB I Rn. 6).

    Vermittele der Versicherungsträger dem Berechtigen zuverlässige Kenntnis davon, dass er eine umfassende Prüfung darüber durchführe, ob Rente zu gewähren ist, so bestehe für den Versicherten kein Anlass, noch ausdrücklich auszuführen, er beantrage die ihm zustehenden - von Amts wegen festzustellenden - Leistungen (vgl. BSG Urt. v. 11.08.1983 - 5a RKnU 5/82 - juris Rn. 13; ebenso Dalichau, a.a.O., Anm. II.4; Mrozynski, a.a.O., Rn. 14a; Bereiter-Hahn/Mehrtens, a.a.O.).

  • BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 83/85

    Verzinsung von Ansprüchen auf Geldleistungen nach Ablauf eines Kalendermonats -

    Die dabei an den Berechtigten zu stellenden Anforderungen dürften das Maß dessen nicht überschreiten, was nach dem für das Rechtsleben geltenden Grundsatz von Treu und Glauben verlangt werden könne (Hinweis auf BSGE 55, 238).

    Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, ist anhand der für die Mitwirkung des Leistungsberechtigten maßgeblichen Vorschriften der §§ 60 ff SGB 1 zu beurteilen (vgl. Urteil des Senats vom 1. März 1984 - 4 RJ 104/82, s. auch BSGE 55, 238, 241 = SozR 1200 § 44 Nr. 7; BVerwG in SsE IV/V 1001j - 1001p; vgl. aus dem Schrifttum etwa Hauck/Haines, Kommentar zum SGB 1, Stand: September 1986, K § 44 Anm. 6; Verbandskommentar, SGB 1, Allgemeiner Teil, Stand: Juli 1985, § 44 Anm. 6).

    Es genügt daher, wenn der Berechtigte alle Angaben gemacht hat, die er machen konnte und machen mußte, um dem Leistungsträger die zügige Bearbeitung seines Antrags zu ermöglichen, wobei die Anforderungen an den Berechtigten nicht das Maß dessen überschreiten dürfen, was nach dem das Rechtsleben beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben billigerweise von ihm verlangt werden kann (vgl. BSGE 55, 238, 240f = SozR 1200 § 44 Nr. 7; s auch Urteil des Senats vom 3. Dezember 1980 - 4 RJ 113/79 - S. 11 a.E. ; Hauck/Haines, aaO K § 60 Anm. 11, Zweng/Scheerer/Buschmann, Das neue Recht der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten, Bd. 1, SGB 1, 2. Aufl., Stand: Juni 1986, § 44 Anm. III 2 B S. 6).

  • BSG, 29.01.1986 - 9b RU 18/84

    Anspruchsvoraussetzung - Entstehungszeitpunkt - Verzinsung einer Verletztenrente

    Daran ist der Senat gebunden (§ 161 Abs. 4 und § 163 Sozialgerichtsgesetz - SGG - vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 11. August 1983 - 5a RKnU 5/82 -, insoweit veröffentlicht in Breithaupt 1984, 473 f., im übrigen in BSGE 55, 238 = SozR 1200 § 44 Nr. 7).

    Abzustellen ist auf den insoweit auch in der Unfallversicherung ausschlaggebenden vollständigen Leistungsantrag des Klägers (vgl. BSGE 55, 238, 241), der nach den Feststellungen des SG im Januar 1981 bei der Beklagten eingegangen ist.

  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 32/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallrente - Nachzahlung - Verzinsung - keine

    Dies gilt jedenfalls auch hinsichtlich der Notwendigkeit eines Antrags für den Verzinsungsbeginn, wenn der Versicherungsträger dem Versicherten mitgeteilt hat, dass ein Rentenfeststellungsverfahren eingeleitet worden ist (vgl BSG SozR 1200 § 44 Nr. 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2008 - L 1 U 1935/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verzinsung - Beginn - Geldleistung -

    Ein förmlicher Leistungsantrag ist dann entbehrlich (wie BSG SozR 1200 § 44 Nr. 7).

    Ein förmlicher Leistungsantrag ist dann entbehrlich (BSG SozR 1200 § 44 Nr. 7).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.07.2004 - L 1 RA 76/00
    Doch sind Versicherte auch in Fällen eines von Amts wegen zu betreibenden Leistungsverfahrens nicht gehindert, einen Antrag zu stellen und so die Sechs-Monats-Frist des § 44 Abs. 2 Halbs. 1 SGB I in Lauf zu setzen (BSG, Urteil v. 11.8.1983- 5a RKnU 5/82 - BSGE 55, 238, 239 = SozR 1200 § 44 Nr. 7).

    Vollständig i.S. des § 44 Abs. 2 SGB I ist der Antrag, wenn das Leistungsbegehren und der Sachverhalt so dargelegt werden, dass die im Gesetz bestimmten Voraussetzungen für den Anspruch auf Sozialleistungen überprüft werden können (BSG, Urteil v. 11.8.1983- 5a RKnU 5/82 - BSGE 55, 238, 241 = SozR 1200 § 44 Nr. 7).

    Die Verzinsung beginnt - auch in diesen Fällen - nach Ablauf einer angemessenen Bearbeitungsfrist, die der Gesetzgeber in § 44 Abs. 2 Halbs. 1 SGB VI pauschalierend auf sechs Monate festgelegt hat (BSG, Urteil v. 11.8.1983 - 5a RKnU 5/82 - BSGE 55, 238, 240 = SozR 1200 § 44 Nr. 7; vgl. auch BSG, Urteil v. 24.1.1992 - 2 RU 17/91 - SozR 3 1200 § 44 Nr. 4; Urteil v. 27.8.1998 - B 9 V 26/97 R - SozR 3 1200 § 44 Nr. 9; s. auch § 88 Abs. 1 S. 1 SGG).

  • BSG, 30.01.1991 - 9a/9 RV 29/89

    Beginn der Sechs-Monats-Frist des § 44 Abs. 2 SGB I für die Verzinsung

    In solcher Weise ist das Gesetz, abweichend vom tatsächlichen Ablauf, ebenso auszulegen, wie wenn ein nicht notwendiger Antrag, der tatsächlich gestellt wurde, den Verzinsungsbeginn anstelle einer eigentlich von Amts wegen zu treffenden Verwaltungsentscheidung bestimmen kann (BSGE 55, 238, 239 = SozR 1200 § 44 Nr. 7).
  • BSG, 28.02.1990 - 2 RU 41/89

    Beginn der Verzinsung iS. von § 44 Abs. 2 Halbs. 1 SGB I

    Von einem "fehlenden" Antrag kann daher nicht gesprochen werden (vgl hierzu BSG SozR 1200 § 44 Nr. 7, wonach selbst ein "an sich nicht erforderlicher" Leistungsantrag die Verzinsungspflicht nach § 44 Abs. 2 1. Alternative SGB I auslöst).
  • BSG, 25.06.1986 - 9a RVs 22/84

    Erstattung von Aufwendungen - Verzinsung - Rechtsverfolgung im Vorverfahren

  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2005 - L 10 R 1733/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Verzinsung von Rentenleistungen; Auswirkungen des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht